Aktuelles
Die Abgeltungssteuer
Was ändert sich:
| Kursgewinne | Dividenden | Zinserträge | |
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Regelung bis 31.12.2008 |
Steuerfrei Sonst Halbeinkünfteverfahren - halbierte Steuerbelastung |
Besteuerung mit |
Besteuerung mit vollem |
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Steuerbelastung |
- |
7,5 - 22,5 % |
15 - 45 % |
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Regelung ab |
Pauschal 25 % für fast alle Kapitalerträge* | ||
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Auswirkung |
-- |
- |
+ |
* Kapitalerträge sind z. B. Zinserträge aus Spareinlagen, Rentenpapieren, Fonds, Bundesschatzbriefen, Bauspareinlagen oder realisierte Kursgewinne aus Aktien, Rentenpapieren, Fondsanteilen, Zertifikaten und bestimmten Lebensversicherungen. Bisher steuerfreie Zinsen aus Lebensversicherungen sind weiterhin von der Steuerpflicht ausgenommen; bestimmte Erträge aus Lebensversicherungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
Drastische Kürzungen beim Sparerfreibetrag Werbungskostenabzug ab 2009
| Sparerfreibetrag bis 31.12.2008 | Steuerpauschbetrag ab 01.01.2009 |
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750 € (Singles) * Werbungskosten sind abzugsfähig |
801 € (Singles) * Kein Abzug der tatsächl. Werbungskosten möglich |
| Fazit: Sparerfreibetrag wird durch steuerpflichtige Kursgewinne und fehlende Abzugsmöglichkeit von Werbungskosten drastisch gekürzt. | |
Die Eckpunkte der Abgeltungssteuer:
| Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). |
| Zu versteuern sind sämtliche Kapitalerträge* inkl. Veräußerungsgewinne. |
| Anleger, die mit ihrem individuellen Steuersatz unter 25 % liegen, können auch künftig Steuern auf Kapitalerträge* auf der Basis ihres individuellen Steuersatzes entrichten. |
| Mit Zahlung der pauschalen Abgeltungssteuer hat der private Anleger seine Einkommenssteuerschuld auf Kapitaleinkünfte grundsätzlich abgegolten. |
| Die Abgeltungssteuer als solche betrifft nur private Anleger. Bei Unternehmen wird sie als Vorauszahlung auf die endgültige Steuerschuld behandelt. |
* Kapitalerträge sind z. B. Zinserträge aus Spareinlagen, Rentenpapieren, Fonds, Bundesschatzbriefen, Bauspareinlagen oder realisierte Kursgewinne aus Aktien, Rentenpapieren, Fondsanteilen, Zertifikaten und bestimmten Lebensversicherungen. Bisher steuerfreie Zinsen aus Lebensversicherungen sind weiterhin von der Steuerpflicht ausgenommen; bestimmte Erträge aus Lebensversicherungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
Die Folgen:
| Änderungen ab dem 01.01.2009: |
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Die 12monatige Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne fällt mitsamt der Freigrenze in Höhe von 512 € weg. Fonds- und Aktienanleger, die bislang steuerfreie Kursgewinne erzielen konnten, müssen diese künftig bei Veräußerung mit der Abgeltungssteuer versteuern. Das Halbeinkünfteverfahren zur Dividendenbesteuerung wird ebenfalls abgeschafft. Der Abzug von Werbungskosten ist nicht mehr möglich. Stattdessen werden der Werbungskostenpauschbetrag und der Sparerfreibetrag für Kapitalerträge zum sog. Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Die Freibeträge bleiben (801 € / 1.602 €) |
| Übergangsregelungen bis zum 31.12.2008: |
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Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Termingeschäften, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, genießen grundsätzlich Bestandsschutz. |
