Aktuelles

Die Abgeltungssteuer

Was ändert sich:

Kursgewinne Dividenden Zinserträge

Regelung bis 31.12.2008

Steuerfrei
Voraussetzung:
Haltedauer mind.
1 Jahr

Sonst Halbeinkünfteverfahren - halbierte Steuerbelastung

Besteuerung mit
Halbeinkünfteverfahren - halbierte Steuerbelastung

Besteuerung mit vollem
persönlichen ESt.-Satz

Steuerbelastung

            -

           7,5 - 22,5 %

     15 - 45 %

Regelung ab
01.01.2009

                           Pauschal 25 % für fast alle Kapitalerträge*
                      (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)

Auswirkung

           --

                -

          +

* Kapitalerträge sind z. B. Zinserträge aus Spareinlagen, Rentenpapieren, Fonds, Bundesschatzbriefen, Bauspareinlagen oder realisierte Kursgewinne aus Aktien, Rentenpapieren, Fondsanteilen, Zertifikaten und bestimmten Lebensversicherungen. Bisher steuerfreie Zinsen aus Lebensversicherungen sind weiterhin von der Steuerpflicht ausgenommen; bestimmte Erträge aus Lebensversicherungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.

 

Drastische Kürzungen beim Sparerfreibetrag Werbungskostenabzug ab 2009

Sparerfreibetrag bis 31.12.2008 Steuerpauschbetrag ab 01.01.2009

               750 € (Singles)
            1.500 € (Verheiratete)

* Werbungskosten sind abzugsfähig
   (mindestens 51 € / 102 €)

Anzurechnende Erträge:
* Dividendenerträge
* Zinserträge

                   801 € (Singles)
                1.602 € (Verheiratete)

* Kein Abzug der tatsächl. Werbungskosten möglich

Anzurechnende Erträge:
* Dividendenerträge
* Zinserträge
* Kursgewinne

Fazit: Sparerfreibetrag wird durch steuerpflichtige Kursgewinne und fehlende Abzugsmöglichkeit von Werbungskosten drastisch gekürzt.

 

Die Eckpunkte der Abgeltungssteuer:

Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Zu versteuern sind sämtliche Kapitalerträge* inkl. Veräußerungsgewinne.
Anleger, die mit ihrem individuellen Steuersatz unter 25 % liegen, können auch künftig Steuern auf Kapitalerträge* auf der Basis ihres individuellen Steuersatzes entrichten.
Mit Zahlung der pauschalen Abgeltungssteuer hat der private Anleger seine Einkommenssteuerschuld auf Kapitaleinkünfte grundsätzlich abgegolten.
Die Abgeltungssteuer als solche betrifft nur private Anleger. Bei Unternehmen wird sie als Vorauszahlung auf die endgültige Steuerschuld behandelt.

* Kapitalerträge sind z. B. Zinserträge aus Spareinlagen, Rentenpapieren, Fonds, Bundesschatzbriefen, Bauspareinlagen oder realisierte Kursgewinne aus Aktien, Rentenpapieren, Fondsanteilen, Zertifikaten und bestimmten Lebensversicherungen. Bisher steuerfreie Zinsen aus Lebensversicherungen sind weiterhin von der Steuerpflicht ausgenommen; bestimmte Erträge aus Lebensversicherungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.

 

Die Folgen:

Änderungen ab dem 01.01.2009:

Die 12monatige Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne fällt mitsamt der Freigrenze in Höhe von 512 € weg. Fonds- und Aktienanleger, die bislang steuerfreie Kursgewinne erzielen konnten, müssen diese künftig bei Veräußerung mit der Abgeltungssteuer versteuern.

Das Halbeinkünfteverfahren zur Dividendenbesteuerung wird ebenfalls abgeschafft.

Der Abzug von Werbungskosten ist nicht mehr möglich. Stattdessen werden der Werbungskostenpauschbetrag und der Sparerfreibetrag für Kapitalerträge zum sog. Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Die Freibeträge bleiben (801 € / 1.602 €)

Übergangsregelungen bis zum 31.12.2008:

Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Termingeschäften, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, genießen grundsätzlich Bestandsschutz.
Voraussetzung: 12monatige Spekulationsfrist ist zum Zeitpunkt des Veräußerungsgewinnzuflusses abgelaufen.

Für Zertifikate gelten gesonderte Fristen.

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