Aktuelles

Steuern und Beiträge von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften gemäß Alterseinkünftegesetz 
Stand: 01.01.2010

                                        I. BASISVERSORGUNG
                                                   Basisrente
                                          Steuerliche Situation
Sparphase
Leistungsphase

70 % der Beiträge steuerfrei,
max. 14.000 € p.a.

Steigend um 2 % p.a. bis 2025 auf 100 %
max. 20.000 €

Steuerpflichtiger Anteil: 60 % der Rente

Steigend um 2 % p.a. bis 2020, dann um
1 % p.a. bis 2040 (100 %)

 

                                    Sozialversicherungsbeiträge
Sparphase
Leistungsphase
 Ja  Nein

Vorteile:
* Förderung für Selbstständige
* Pfändungssicher (Hartz IV)

Gesetzliche Anforderungen:
* Nur Rentenzahlung
* Nicht vererbbar/ veräußerbar
* Nicht übertragbar/ beleihbar
* Förderung nachschüssig

 

                    II. KAPITALGEDECKTE ZUSATZVERSORGUNG
                 Riesterrente
                       BAV
       Steuerliche Situation
         Steuerliche Situation
Sparphase
Leistungsphase
Sparphase
Leistungsphase

Zahlung von Zulagen bzw.
Steuerfreiheit
Grundzulage:        154 €
Kinderzulage:
185 € bzw.
300 € (für Kinder ab 2008 geboren)

Steuerpflichtig
mit dem individuellen Steuersatz

Steuerfrei bis 4% der BBG
(Beitragsbe-
messungsgrenze)

2.640 € p.a.
(§ 3.63 Abs. 1)
Zusätzlich:
Steuerfrei bis 1.800 € p.a.
(§ 3.63 Abs. 3)

Steuerpflichtig
mit dem individuellen Steuersatz

Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherungsbeiträge
Sparphase
Leistungsphase
Sparphase
Leistungsphase

 Ja

 Nein

Beitragsfrei: 4% der BBG
(Beitragsbe-
messungsgrenze)

2.640 € p.a.

 Ja

Vorteile:
* Hohe Förderung für Familien
* Förderung für Geringverdiener
* Pfändungssicher (Hartz IV)

Gesetzliche Anforderungen:
* Nur zertifizierte Produkte
* Eingezahlte Beiträge sind garantiert
* Teilkapitalisierung von 30 % möglich

Vorteile:
* Förderung nicht nachschüssig
* Mehrere Auszahlungsoptionen
* Pfändungssicher (Hartz IV)

Gesetzliche Anforderungen:
* Eingeschränkte Vererbbarkeit


 

                                            III. KAPITALANLAGE
                                                Privatvorsorge
                                          Steuerliche Situation
Sparphase
Leistungsphase

Keine Absetzbarkeit der Beiträge

Rente: Mit dem Ertragsanteil
gemäß § 22 EStG zu versteuern.
Kapitalzahlung:
50 % der Erträge steuerpflichtig,
wenn Endalter 60 und mind.
12 Jahre Laufzeit

Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherungsbeiträge
Sparphase
Leistungsphase
Ja  Nein

Vorteile:
* Hohe Gestaltungsfreiheit
* Alle Auszahlungsoptionen
* Niedrigere Besteuerung der Renten

Gesetzliche Anforderungen:
* Beiträge steuerpflichtig
* keine Pfändungssicherheit

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