Aktuelles

Die zum 01.01.09 eingeführte Streichung des Krankengeldanspruchs für Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde durch die Neufassung des Arzneimittelgesetzes, die der Bundesrat am 10.07.09 beschlossen hat, wieder rückgängig gemacht.

Hintergrund: Die in der GKV versicherten Selbstständigen sollten sich nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers für Wahltarife der Krankenkassen entscheiden, wenn sie das Krankengeld versichern wollten. Allerdings waren diese Wahltarife, sofern sie überhaupt von den Kassen angeboten wurden, sehr teuer und somit eine zusätzliche Belastung.

Neuerung: Die seit dem 01.08.09 geltende Regelung beinhaltet eine Wahloption für die Versicherten:

  • Entweder sie wählen den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche bei Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes;
  • oder sie entscheiden sich für den ermäßigten Satz und versichern das Krankengeld gar nicht bzw. schließen einen von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen angebotenen Wahlzusatztarif ab.

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Durch die Einführung des Gesundheitsfonds beträgt der allgemeine Beitragssatz (mit Krankengeldanspruch) ab dem 01.07.09 14,9 %.

Aus dem Gesundheitsfonds erhält jede Krankenkasse Zuwendungen für die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten.

Kommt eine Kasse mit diesen Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, besteht eine begrenzte Zuzahlungspflicht für den Versicherten.

Ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung kann sich unter bestimmten Voraussetzungen lohnen.

Wechsel-Vorteile auf einen Blick

  • Einsparung von steigenden gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträgen
  • Einsparung des möglichen gesetzlichen Zusatzbeitrages
  • Bessere Leistungen von der privaten Krankenversicherung
  • Als Privatpatient behandelt werden, z. B. keine Wartezeiten beim Arzt
  • Flexibilität ein Leben lang
  • Leistungsmanagement der Versicherer
  • Expertenrat zu Behandlungsmethoden
  • Einsparung kann gewinnbringend angelegt werden, um die mögliche Beitragsbelastung im Alter zusätzlich zu verringern

Fazit

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur einen Grundversicherungsschutz. Verbesserte Leistungen sind nur mit Zusatzversicherungen möglich. Die Summe des gesetzlichen Beitrages und der privaten Zusatzversicherungen sind insgesamt üblicherweise höher als der Beitrag für eine private Vollversicherung.

Die privaten Krankenversicherer bieten einen Versicherungsschutz, der die individuellen Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt, z. B.

  • Selbstbehalte
  • Beitragsrückerstattungstarife
  • Chefarztbehandlungen
  • Ein- oder Zweibettunterbringung
  • Krankentagegeldversicherungen
  • Heilpraktikerleistungen und alternative Heilmethoden
  • Zahnersatz auch für Inlays und Implantate

 

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