Aktuelles
Verkauf von
Kapital-Lebensversicherungen
Wenn Kapital-Lebensversicherungen vor ihrem regulären bzw. vertragsmäßigem Ablauf gekündigt oder zum "Verkauf" angeboten werden, bieten sich verschiedene Alternativen an:.
Laufzeitverkürzung
Eine Variante ist, die Laufzeit des Vertrages per Antrag zu verkürzen, so dass die Auszahlung der Versicherungssumme eher fällig wird. Entsprechend geringer fällt der Auszahlbetrag aus, da insgesamt weniger Geld angespart wurde und das Kapital auch nicht so lange arbeiten konnte. Eine Laufzeitverkürzung hat jedoch zwei wesentliche Nachteile: Einerseits kommt der Kunde nicht sofort an sein Geld — Versicherer verlangen eine Restlaufzeit zwischen zwei und fünf Jahren, um den ihnen entgangenen Gewinn abzufedern. Andererseits fällt möglicherweise gerade der Steuervorteil, der die Lebensversicherung einst so attraktiv gemacht hat, weg. Das ist bei allen Verträgen mit einer Laufzeit unter zwölf Jahren der Fall. Der Vertrag wird dann vom Finanzamt behandelt wie ein normaler Sparvertrag; die Zinsen müssen also – nach Abzug des Sparerfreibetrages — voll versteuert werden.
Beitragsfreistellung
Wer gar nicht mehr weiter zahlen will, kann auch eine Beitragsfreistellung beantragen. Er zahlt dann vorübergehend keine Beiträge mehr. Der Versicherungsvertrag läuft normal weiter, wirft aber nach Ende der Laufzeit auch entsprechend weniger ab. Beitragsfrei stellen kann man jede Versicherung entweder vorübergehend für eine begrenzte Zeit oder auch für die gesamte Restlaufzeit. Der Versicherungsnehmer zahlt dann bis zum Ende der Laufzeit gar keine Beiträge mehr.
Vorsicht beim Todesfallschutz
Vorsicht: Bei Laufzeitverkürzung und Beitragsfreistellung verringert sich jeweils die Versicherungssumme. Entsprechend weniger Geld zahlt die Versicherung dann auch, falls der Versicherungsnehmer stirbt. Er sollte bei diesen Alternativen daran denken, den Todesfallschutz zu überprüfen und möglicherweise eine zusätzliche Risiko-Lebensversicherung abzuschließen. Die kostet nicht viel und kann trotzdem einen wertvollen Schutz für die Angehörigen bieten.
Handel mit Gebrauchtversicherungen
Mittlerweile bieten mehrere Unternehmen eine beachtenswerte Alternative zur Kündigung: Den Verkauf an Dritte. Das Prinzip ist relativ einfach: Bei Verkauf der Police bleibt der Vertrag bestehen. Er wird nur nicht mehr vom Versicherten, sondern von der Aufkauffirma weitergeführt. Das Unternehmen übernimmt also die laufende Prämienzahlung. Der Steuervorteil und der Todesfallschutz bleiben bestehen. Insgesamt erhält der Kunde bis zu 15 Prozent mehr Geld als bei der Kündigung der Police. Dafür verzichtet er auf die Ablaufleistung des Versicherers am Ende der Vertragslaufzeit zugunsten des Aufkäufers.
Aufkauf mit Einschränkungen
- Lösegeld im Falle einer Personenentführung
- Erpressungsgeld im Falle einer Personen-, Sach- oder Produkterpressung
- Ersatz bei Verlust des Löse- oder Erpressungsgeldes während der Übergabe
- Kosten u.a. für Sicherheitsberater, PR-Berater, Informanten, medizinische, psychologische und/oder rechtliche Betreuung und Beratung
- Darlehenszinsen
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
