Aktuelles

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen!

Können die Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht behoben werden, ist der Pflegefall vorprogrammiert. Gerade bei älteren Menschen steigt das Risiko stetig an. Die gesetzliche Absicherung reicht meistens nicht aus. Der Verlust von Haus, Grund und Vermögen sind dann nicht mehr auszuschließen. Ist alles aufgebraucht, springt die Sozialhilfe ein und holt sie sich das Geld von den unterhaltspflichtigen Angehörigen wieder.

Anzahl der Pflegefälle

Bereits über 2.000.000 Menschen in Deutschland sind heute Pflegefälle. Prognose bis zum Jahr 2050 über 4.500.000 Pflegefälle.

unter 60 Jährige 341.000 Pflegebedürftige
60 - 80 Jährige 628.000 Pflegebedürftige
über 80 Jährige 977.000 Pflegebedürftige

Was gehört zur Pflege

Die Pflege muss entweder als Unterstützung, teilweiser oder vollständiger Übernahme der Verrichtungen oder aber als Beaufsichtigung oder Anleitung zur Durchführung folgender Tätigkeiten dienen: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Haushalt.

Feststellungsverfahren und Pflegestufen

Nach Antragstellung bei der Pflegekasse wird der Medizinische Dienst der Krankenkasse „MDK“ zur Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Aufgrund des MDK-Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über Pflegestufe und Pflegeleistungen. Das Gesetz unterscheidet drei Stufen der Pflegebedürftigkeit, die den jeweiligen Umfang des Pflegebedarfs beschreiben.

Pflegestufe I
Erhebliche Pflegebedürftigkeit – mindestens einmal am Tag ist Hilfe notwendig215 EUR monatlich Pflegegeld oder bis zu 420 EUR als Sachleistungsersatz
Pflegestufe II Schwerpflegebedürftig – mindestens dreimal am Tag ist Hilfe notwendig420 EUR monatlich Pflegegeld oder bis zu 980 EUR als Sachleistungsersatz
Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftig – eine Betreuung ist ständig, dass heißt, rund um die Uhr erforderlich – Bei Vollstationärer Pflege Kostenübernahme – bis zu 1.470 EUR monatlich, in Härtefällen bis zu 1.750 EUR monatlich

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind auf jeden Fall vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Selbst mit dem in Härtefällen zu zahlenden Betrag in Höhe von 1.750 EUR kann ein Heimpflegeplatz, der heute schon über 3.000 EUR kostet, nicht finanziert werden. Persönliche Bedürfnisse können darüber kaum noch bezahlt werden.

Unsere Empfehlung

Auch nach Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist die private Vorsorge für den Pflegefall möglich und sinnvoll. Z. B. eine Zusatzversicherung, welche Leistungen für häusliche und stationäre Pflege vorsieht. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgt analog der Pflegepflichtversicherung. Das bedeutet für Sie: Wenn die Pflegepflichtversicherung ihre Leistungen zur Verfügung stellt, erhalten Sie die vereinbarten Leistungen aus der privaten Pflegezusatzversicherung.

Beispiel Pflegetagegeldversicherung
Tagessatz 50,00 EUR

Mann 45 Jahre monatlicher Beitrag 22,55 EUR
Frau 45 Jahre monatlicher Beitrag 31,30 EUR
Zukunft beraten: Sprechen Sie mit uns.