Direktzusage

Was ist Direktzusage?

Mit der Direktzusage gibt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Zusage auf Versorgungsleistungen. Dabei kann es sich um Alters-, Hinterbliebenen- und/oder Invalidenrente handeln. Einmalige Kapitalzahlungen sind ebenfalls möglich. Mit der Direktzusage räumt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen ein.

Wie wird die Direktzusage finanziert?

Durch Einzahlungen des Arbeitgebers oder durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers.

Wie wird die Versorgungsleistung aus der Direktzusage abgesichert?

Die Direktzusage sollte durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert werden. Diese dient der Risikoabwälzung der mit der Direktzusage eingegangenen Verpflichtung. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab und ist auch bezugsberechtigt.

So funktioniert die Direktzusage:

Die Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Liquiditätsgewinn durch Bildung von Rückstellungen
  • Ohne Obergrenze frei von Sozialversicherungsbeiträgen bei Finanzierung durch den Arbeitgeber, bei Entgeltumwandlung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze
  • Bindung von qualifizierten Arbeitskräften

Die Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Flexible Möglichkeiten der Ausgestaltung
  • Steuerfreiheit während der Ansparphase für den Arbeitnehmer
  • Nachgelagerte Besteuerung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu voraussichtlich geringerem Einkommenssteuersatz
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