Zeitwertkonten – ein Thema mit Zukunft
Zeitwertkonten sind derzeit ein viel diskutiertes Thema. Politik, Wirtschaft und Presse nehmen sich zunehmend dieser Thematik an. Selbst die Tarifvertragsparteien erörtern die Einbindung von Zeitwertkonten und erste Tarifverträge enthalten bereits entsprechende Regelungen. Kurzum: Zeitwertkonten sind ein Thema mit Zukunft.
Was sind Zeitwertkonten
Zeitwertkonten sind arbeitsrechtliche Ansprüche von Arbeitnehmern (Wertguthaben) deren Verwirklichung in die Zukunft verlagert wird. Zukünftig können sie für Zeiten der Arbeitsfreistellung (Sabbaticals), für den vorzeitigen Ruhestand, die Erhöhung der Altersvorsorge oder die Überführung in einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung genutzt werden.
Zeitwertkonten in Zeit oder Geld
Zeitwertkonten können in Zeit oder Geld geführt werden. Werden Zeitwertkonten in Zeit geführt, wird eine Überstunde heute mit einer Stunde in der Zukunft abgegolten. D. h., steigt der Stundenlohn, muss das Wertguthaben entsprechend erhöht werden.
Werden Zeitwertkonten dagegen in Geld geführt, was in der Praxis die Regel ist, wird für jede angesparte Arbeitsstunde ein bestimmter Geldwert – entsprechend der Höhe des individuellen Arbeitsentgelts zum Zeitpunkt der Umwandlung – errechnet.
Kurz-, Lang- und Lebensarbeitszeitkonten
Es ist wichtig, Zeitwertkonten hinsichtlich ihrer Ausprägung zu unterscheiden. Üblicherweise werden sie nach ihrem zeitlichen Horizont und ihrem Verwendungszweck unterteilt.
Kurzzeitkonten werden mit der Absicht des möglichst kurzfristigen Ausgleichs geführt. Bei Ausgleichszeiträumen bis zu einem Jahr spricht man in der Regel von Kurzzeitkonten.
Langzeitkonten legen den Fokus auf die Flexibilisierung der Arbeitszeit während des Berufslebens. So kann der Arbeitgeber beispielsweise auf Nachfrageschwankungen reagieren und der Arbeitnehmer sein Berufs- und Privatleben besser vereinbaren.
Lebensarbeitszeitkonten sind grundsätzlich dazu da, den vorgezogenen Ruhestand zu verwirklichen. Auf diese Weise kann der Arbeitgeber z. B. die Mitarbeiterstruktur verjüngen und so gegebenenfalls Kosten einsparen. Der Arbeitnehmer kann ohne finanzielle Verluste den vorzeitigen Ruhestand genießen. Positiv ist, dass durch die Gehaltszahlung während der Freistellungsphase Beiträge zur Sozialversicherung, insbesondere zur Rentenversicherung, entrichtet werden. Somit sind keine Abschläge in der Höhe der gesetzlichen Rente des Arbeitnehmers aufgrund des vorzeitigen Ruhestands fällig.
Aufbau von Zeitwertkonten
Wertguthaben auf Zeitwertkonten werden entsprechend einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung aufgebaut. Unter Berücksichtigung von gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Vorschriften ist ausschließlich der Inhalt der arbeitsrechtlichen Vereinbarung für die Verwendung des Zeitwertkontos ausschlaggebend. Deswegen ist sie das Herzstück jedes Zeitwertkontos. Um Zeitwertkonten nutzen zu können, sind bei tarifvertraglich gebundenen Unternehmen in der Regel Öffnungsklauseln notwendig. Öffnungsklausel bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine Nutzung von Zeitwertkonten ausdrücklich erlaubt ist.
Grundsätzlich können Wertguthaben auf Zeitwertkonten durch verschiedene Möglichkeiten aufgebaut werden. zu beachten ist, dass erst zum Zeitpunkt der Auszahlung des Wertguthabens die Steuer und Sozialversicherungspflicht entsteht.
Aufbau des Zeitwertkontos durch: Überstunden, Entgeltumwandlung, Bonifikation, Tantieme, 13./ 14. Monatsgehalt, Urlaub
Verwendung von Zeitwertkonten
Grundsätzlich werden Zeitwertkonten mit dem Ziel geführt, eine Freistellung von der Arbeit (Sabbatical) zu verwirklichen. Häufige Fälle einer Freistellung während des Arbeitslebens sind: Langzeiturlaub, Weiterbildungsmaßnahmen, Auszeiten aus familiären Gründen wie Niederkunft oder Pflegetätigkeit eines Angehörigen oder Bau einer Immobilie.
Wichtig ist, dass den Freistellungsphasen keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und sie vorher durch den Arbeitgeber genehmigt werden. Die Höhe des Gehalts muss währenddessen mindestens 70% des letzten Bruttogehalts entsprechen.
Verwertung des Zeitwertkontos: Sabbatical, Vorzeitiger Ruhestand, Erhöhung der Altersvorsorge, Übertragung in eine betriebliche Altersversorgung
Insolvenzschutz
Der Gesetzgeber hat die Vertragsparteien nach § 7d Sozialgesetzbuch IV (SGB) dazu verpflichtet, im Rahmen der Vereinbarungen über Zeitwertkonten Vorkehrungen zu treffen, die die Auszahlung der Wertguthaben einschließlich des darauf anfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei Insolvenz sicherstellen.
Als ideal hat sich hierbei das Anlagemodell am Markt etabliert. Hierbei werden die Arbeitnehmeransprüche aus den Zeitwertkonten durch Verpfändung- oder Treuhandlösungen gesichert. Gleichzeitig wird Liquidität in Höhe der Arbeitnehmeransprüche (Wertguthaben) aus dem Unternehmen ausgelagert. Das geschieht meist über eine Fondsanlage oder eine Versicherungsrückdeckung. Der Vorteil ist u. a., dass die Kapitalanlage sehr flexibel auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten und gewinnbringend angelegt werden kann. Auf diese Weise ergeben sich durch die Implementierung von Zeitwertkonten innerhalb eines Unternehmens meist keine zusätzlichen Kosten.
