Rürup-Rente

Sie wird auch "Basis-Rente" genannt, denn zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung, allen berufsständigen Versorgungswerken und der Altersversorgung der Landwirte gehört sie zu den steuerlich anerkannten Produkten der Basisversorgung.

Die Rürup-Rente wird durch einen neu geschaffenen Sonderausgabenabzug zusätzlich gefördert. Im Jahr 2007 sind die Beiträge bis zu 64% von 20.000 EUR, also bis zu 12.800 EUR steuerlich abzugsfähig. Eine Steigerung um jährlich 2 Prozentpunkte steigert die Abzugsfähigkeit bis zum Jahr 2025 kontinuierlich auf 100%, also auf maximal 20.000 EUR. Die Leistungen der Rürup-Rente werden nachgelagert besteuert. Die gesetzlichen Anforderungen sind wie folgt festgelegt:

  • Lebenslange Rentenzahlung frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Ansprüche sind nicht übertragbar, beleihbar, vererbbar, veräußerbar oder kapitalisierbar
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und Hinterbliebenenrente sind mit einem Beitragsanteil von maximal 49% möglich
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