Kundeninformation

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise, damit im Leistungsfall der Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährdet wird:

Der Versicherungsnehmer hat bei der Schließung des Vertrags alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind die Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, einen Einfluss auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.

Obliegenheiten sind:

  • - Die unverzügliche Meldung von Schadensfällen, welche eine Leistungspflicht des Versicherers begründen können,
  • - Maßnahmen zur Schadensvorbeugung und nach Eintritt des Schaden Maßnahmen zur Schadensminderung,
  • - die Anzeige von gefahrerhöhenden Umständen bei und nach Vertragsabschluss,
  • - weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Bitte informieren Sie uns, wenn sich bei Ihnen Veränderungen ergeben, welche eine Anpassung der Versicherungsverträge erfordern. Ebenso stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung, wenn die bestehenden Versicherungsverträge an geänderte Marktgegebenheiten angepasst werden sollen.

Allgemeine Hinweise zur Personenversicherung

Beachten Sie bitte, dass bei den meisten Versicherern zwischen Antragsstellung und Annahme des Antrages durch den Versicherer eintretende Erkrankungen nachzumelden sind.

Allgemeine Hinweise zur Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung

Besonders gefährliche Betätigungen oder Sportarten (darunter fällt auch die Tätigkeit als Flugzeugführer), die Sie nach Vertragsbeginn ausüben, sind nur mitversichert, wenn dies besonders vereinbart wird.

Allgemeine Hinweise zur Krankenversicherung

Kinder können ohne Gesundheitsprüfung in der Krankenvollversicherung eines Elternteils mitversichert werden. Die Meldefrist ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und liegt üblicherweise bei zwei Monate. Anschließend ist eine Mitversicherung nur mit Gesundheitsprüfung möglich.

Allgemeine Hinweise zur Unfallversicherung

Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen handwerklicher und kaufmännischer Tätigkeit. Zeigen Sie deshalb einen Berufswechsel unverzüglich an.

Allgemeine Hinweise zur Sachversicherung

Beachten Sie weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Allgemeine Hinweise zur Haftpflichtversicherung

Sollten Sie mit Ansprüchen konfrontiert werden, welche eine Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers begründen, informieren Sie uns umgehend, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Wir bitten Sie insbesondere, ohne Zustimmung des Versicherers keine Haftpflichtansprüche anzuerkennen und auch keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche zu beauftragen.

Allgemeine Hinweise zur Rechtschutzversicherung

Der Versicherungsschutz beginnt meist für Rechtsverstöße, die nach Vertragsabschluss und einer etwaigen Wartezeit von 3 Monaten eintreten.

Allgemeine Hinweise zur Kraftfahrtversicherung

Beauftragen Sie bei Kaskoschäden keinen eigenen Sachverständigen, sondern holen Sie die Anweisungen des Versicherers ein.

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